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Feuerverbot überall gelockert

Im Siedlungsgebiet darf wieder Feuer entfacht werden, im Wald und am Waldrand bleibt das verboten.

Grillieren ist nur im Siedlungsgebiet erlaubt, nicht aber im Wald.
Grillieren ist nur im Siedlungsgebiet erlaubt, nicht aber im Wald. – zvg

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